Kommunikation folgt eindeutigen Regeln.

Kommunikation folgt eindeutigen Regeln.

Klar. Knapp. Und verbindlich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Präambel
  • Alle Dienstleistungen der über bienfait.de oder deren Repräsentanten vermittelten Dozenten und Trainer werden im Auftrag und auf Rechnung der SolaVista.tv Ltd., Birmingham/Köln erbracht.
  • Anwendungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in ihrer jeweils aktuellen Fassung für die Vermittlung von Beratung, Coaching, Seminaren, Training und Vorträgen sowie die Lieferung von Bildern und Texten, Broschüren, Entwürfen, Konzepten, Manuskripten und sonstigen zum internen Gebrauch oder zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten an Personen, Institutionen oder Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen in gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zugrunde.
  • Vertrag
  • Ein Vertrag basiert auf dem von SolaVista vorgelegten Angebot. Er kommt zustande, nachdem er vom Auftrageber beantragt und vom Auftragnehmer oder deren Repräsentanten angenommen wurde. Die Übermittlung kann auf dem Postweg, per Fax, als elektronische Post oder in mündlicher, auch telefonischer Absprache erfolgen. Die vereinbarten Veranstaltungen sind hinsichtlich Termin, Konditionen und Teilnehmerkreis verbindlich und können nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner abgesagt oder verschoben werden, ggfls. gegen Kostenersatz und/oder anteiliges Honorar. SolaVista behält sich vor, eine vereinbarte Veranstaltung aus besonderem Grund abzusagen, zum Beispiel bei Verhinderung des/der eingesetzten Trainer. In diesem Fall wird wahlweise ein Ersatztermin angeboten oder werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich rückerstattet. Der Vertrag beginnt am und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
  • Teilnahme
  • Coach/Seminarleiter/Trainer sind für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern weisungsberechtigt. SolaVista verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erlangten Informationen und Kenntnisse auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen, darüber hinaus über alle Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse des Kunden und persönliche Daten der Teilnehmer Stillschweigen zu bewahren.
  • Gewährleistung
  • SolaVista gewährleistet die Einhaltung branchenüblicher Standards für die erbrachten Dienstleistungen, haftet aber nur für Fehler in eigenen Verantwortungsbereich und nur im Fall von nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Ein Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Vergütung
  • Alle Aufwendungen und Leistungen der SolaVista werden nach Abschluß der Veranstaltung dem Kunden in Rechnung gestellt, unterteilt nach Beratungs- und Sachleistungen, jeweils in Einzelpositionen aufgeschlüsselt, zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlich gültiger Höhe. Diese Forderungen sind sieben Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SolaVista ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu; das Recht auf Schadenersatz bleibt davon unberührt. Im Einzelfall können vorab angemessene Abschlagszahlungen verlangt werden.
  • Nutzung
  • Alle bei der Veranstaltung verwendeten und/oder den Teilnehmern ausgehändigten Schulungsunterlagen sowie Audio-/Videomaterialien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ausschließlich mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch SolaVista weitergegeben und/oder gewerblich verwendet werden.
  • Sonstiges
  • Bei einem Wechsel der Rechtsform einer der beteiligten Parteien gehen die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag auf den/die Rechtsnachfolger über. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Soweit einzelne Regelungen eines Dienstleistungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder sich als undurchführbar erweisen, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu wählen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. § 131 BGB wird ausgeschlossen.
  • AGB